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1. Welche Varianten der DWS RiesterRente Premium gibt es?
Die DWS RiesterRente Premium gibt es in zwei Varianten: Die “normale” DWS RiesterRente Premium und die DWS RiesterRente Premium AVWL. Die AVWL-Variante hat prinzipiell die gleichen Produkteigenschaften wie die normale DWS RiesterRente Premium. Der einzige Unterschied der beiden Varianten besteht in den Einzahlungsmöglichkeiten. So ist die AVWL-Variante für die Arbeitnehmer vorgesehen, die Altersvorsorgewirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber erhalten. Der Arbeitgeber kann AVWL direkt in den Vertrag einzahlen und der Arbeitnehmer kann zusätzlich private Einzahlungen per Überweisung vornehmen. Bei der normalen DWS RiesterRente Premium ist dagegen die Einzahlung von AVWL oder die Einzahlung per Überweisung nicht möglich. Es kann lediglich per Lastschrift vom eingezalht werden. Bitte beachten Sie, dass für die beiden Varianten unterschiedliche Antragspakete in unserem Antragsbereich vorliegen. Arbeitnehmer, die AVWL erhalten, eröffnen bitte die AVWL-Variante und alle anderen Personen (dazu zählen auch Ehegatten von Arbeitnehmern mit AVWL-Bezug, wenn sie selbst keine AVWL erhalten, z.B. für den Anhängsel-Vertrag/Kombi-Vertrag) bitte die normale DWS RiesterRente Premium.
2. Ich habe bereits eine “normale” DWS RiesterRente Premium und erhalte jetzt neuerdings AVWL. Kann ich die AVWL in meine “alte” DWS RiesterRente Premium einzahlen?
Nein. Die “normale” DWS RiesterRente Premium kann für die Anlage der AVWL nicht genutzt werden, da hier AVWL-Einzahlungen per Überweisung nicht möglich sind. Der Arbeitnehmer hat daher in diesem Fall z.B. die folgenden Möglichkeiten: Parallele Fortführung des alten “bisherigen” DWS RiesterRente Premium-Vertrages und zusätzlich einer neu eröffneten DWS RiesterRente Premium AVWL. Dann fallen allerdings für jeden der beiden Verträge Depotführungskosten an. Wechsel zur DWS RiesterRente Premium AVWL: Auf der Seite Wechsel zur DWS RiesterRente Premium (AVWL) finden Sie weitere Informationen hierzu.
3. Was passiert, wenn ich die AVWL-Variante abgeschlossen habe und später einmal keine AVWL mehr erhalte (z.B. wegen Arbeitgeber-Wechsel, Arbeitslosigkeit o.ä.)?
4. Wie hoch ist das Höchsteintrittsalter bei der DWS RiesterRente Premium?
Ein Vertragsabschluss ist bis zum 53. Lebensjahr möglich, also vor Erreichen des 54. Geburtstages.
5. Kann ich auf meinen Riestervertrag überweisen?
Bei der normalen DWS RiesterRente Premium sind keine Einzahlungen per Überweisung möglich. Einzahlungen sind hier nur per Lastschrift möglich. Dabei können Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich eingezogen werden. Wenn Sie Altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL erhalten, können Sie die AVWL-Variante eröffnen. Hier sind auch Einzahlungen per Überweisung möglich. Beachten Sie bitte die Besonderheiten zur DWS RiesterRente Premium aus AVWL.
6. Wie hoch ist der Mindestbeitrag?
Der Mindestbeitrag beträgt 25 Euro pro Monat bzw. 300 Euro pro Jahr. Dies gilt allerdings nicht für Verträge, die sich ausschließlich aus Zulagen speisen. Auch Verträge mit dem gesetzlichen Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr sind möglich.
7. Kann ich meinen Beitrag erhöhen oder verringern?
Ja. Änderungen der Beitragszahlung sind jederzeit rechtzeitig zum Zahlungstermin möglich, indem man dies schriftlich der DWS mitteilt. Wir halten für unsere Kunden Musterbriefe für Vertrags-Änderungen bereit, damit sie schnell und bequem Vertragsänderungen vornehmen können.
8. Sind auch Einmalbeiträge möglich?
Ja. Bei der DWS Riester Rente Premium sind bis zum 55. Geburtstag auch Einmalbeiträge möglich. Teilen Sie der DWS schriftlich mit, welchen Betrag Sie einmalig einzahlen möchten. Dieser wird dann durch die DWS von Ihrem Konto abgebucht. Wir halten für unsere Kunden Musterbriefe für Sondereinzahlungen bereit, damit sie die Sondereinzahlung schnell und bequem veranlassen können.
9. Sind in den jährlichen Höchstbeiträgen im Antrag bereits die Zulagen enthalten?
Nein. Der Beitrag im Antragsformular entspricht Ihrem Eigenbeitrag. Die Zulagen kommen zusätzlich in Ihren Vertrag.
10. Kann ich mit meinem Ehepartner zusammen eine DWS RiesterRente Premium eröffnen?
11. Wie bekomme ich meine Zulagen?
Bei der DWS RiesterRente Premium finden Sie bereits in unserem Antragspaket einen Dauerzulagenantrag. Hiermit bevollmächtigen Sie die DWS, für Sie jedes Jahr die Zulage zu beantragen. Außerdem sendet Ihnen die DWS zu Beginn eines Jahres zusammen mit den Jahreskontounterlagen weitere Dokumente zu den Zulagen. In diesem Zusammenhang sollten Sie die der DWS mitgeteilten Informationen auf dem Dauerzulagenantrag überprüfen und ggf. Änderungen der DWS mitteilen, damit sie die Zulagen für Sie korrekt beantragen kann.
12. Können auch Vermögenswirksame Leistungen VL oder Altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL in die DWS RiesterRente Premium fließen?
13. Kann ich vorzeitig über meinen Riester-Vertrag verfügen?
Eine vorzeitige Verfügung über Ihr Guthaben bedeutet i.d.R. eine Kündigung Ihres Vertrages. Das hat zur Folge, dass Sie Ihre staatliche Förderung zurückzahlen müssen. Zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr können Sie die Riester-Rente vorzeitig abrufen. Weitere Informationen hierzu in der nachfolgenden Frage.
14. Wann erhalte ich meine Riester-Rente?
Im Antrag zur DWS RiesterRente Premium können Sie bereits den geplanten Rentenbeginn (geplanter “Beginn der Auszahlungsphase”) eintragen. Sie erhalten dann im Regelfall zu diesem Alter Ihre Riester-Rente ausbezahlt. Sie können den geplanten Rentenbeginn zwischen dem 60. Lebensjahr und dem 67. Lebensjahr festlegen. Falls Sie dann später abweichend von dem im Antrag angegebenen geplanten Rentenbeginn die Rente vorzeitig abrufen möchten, können Sie dies der DWS noch bis vor Ihrem gewünschten Rentenbeginn kurzfristig mitteilen und Sie erhalten die Rente dann entsprechend früher. Bitte beachten Sie, dass Sie spätestens zum 1. Januar nach dem Auszahlungsbeginn Ihrer gesetzlichen Altersrente die Riester-Rente beziehen müssen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Beispiel: Wenn Sie als geplanten Rentenbeginn im Antrag 67 (z.B. im Jahr 2035) angegeben haben, können Sie trotzdem ab 60 (in diesem Beispiel im Jahr 2028) die Riester-Rente abrufen. Wenn Sie nun mit 64 (in diesem Beispiel im Jahr 2032) erstmalig die gesetzliche Altersrente beziehen und Ihre Riester-Rente mit 64 Jahren noch nicht abgerufen haben, dann müssen Sie den Rentenbeginn Ihrer Riester-Rente spätestens auf den 1. Januar des Folgejahres (also zum 1. Januar 2033) vorziehen. Sie können den Beginn der Auszahlung Ihrer Riester-Rente aber auch zu einem beliebigen Termin vorher, also zwischen Ihrem 60. Geburtstag im Jahr 2028 und dem 1. Januar 2033 vorziehen, obwohl Sie im Antrag das Alter 67 als geplanten Rentenbeginn angegeben hatten.
15. Was bedeutet die Höchststandssicherung?
Die RiesterRente Premium bietet ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit, die monatlichen Höchststände zu fixieren. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Anlage nicht mehr unter den bis dahin erreichten Stand sinken kann, sondern ab dann nur noch Wertsteigerungen möglich sind. Nähere Infos siehe Option der Höchststandssicherung.
16. Muss ich mich für die Höchststandssicherung sofort entscheiden?
Nein. Die DWS wird sich vor Vollendung des 55. Lebensjahr mit dem Anleger in Verbindung setzen. Dabei wird sie den Anleger über die Einzelheiten der Höchststandssicherung informieren.
17. Wie hoch kann die Aktienquote sein?
Die Aktienquote der DWS Riester Rente Premium kann zwischen 0 und 100 Prozent liegen. Die Aktienquote kann auch wieder steigen, selbst wenn diese zwischenzeitlich auf 0 gefallen war.
18. Wie hoch sind die Ausgabeaufschläge?
Es fallen keine Ausgabeaufschläge an. Allerdings werden den Beiträgen Abschluss- und Vertriebskosten entnommen: 5,5 % der Beitragssumme (bis zum 60. Lebensjahr) sowie 5% für Zulagen und Zuzahlungen. Die Abschlusskosten werden dabei auf die ersten 5 Jahre verteilt.
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