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Die Zulagenstelle (offiziell: Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, ZfA) prüft die Zulagenanträge und gewährt die Zulagen. Um in den Genuss der Riester-Förderung zu kommen, sollte jeder zulagenberechtigte Riester-Sparer bei seinem Produkt-Anbieter einen Zulagenantrag stellen. Der Anbieter leitet den Zulagenantrag dann an die Zulagenstelle weiter.
Die Zulagenstelle führt regelmäßig einen Datenaustausch mit den Rentenversicherungsträgern, den Familienkassen und den Meldebehörden durch. Dadurch hat die Zulagenstelle die Möglichkeit, die im Zulagenantrag angegebenen Daten zu überprüfen. Dies ist notwendig, weil der sozialversicherungsrechtliche Status (z.B. "pflichtversichert" oder "freiwillig versichert" in der gesetzlichen Rentenversicherung) oder der Kindergeldbezug für die Gewährung der Zulagen von Bedeutung ist und leider oftmals Fehler beim Ausfüllen bzw. der Aktualisierung der Zulagenanträge unterlaufen. Achten Sie bitte unbedingt darauf, Ihren Anbieter über etwaige Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Einkommen, Anzahl der Kindergeld-berechtigten Kinder) zu informieren, damit der Anbieter für Sie einen korrekten Zulagenantrag stellen kann. Details dazu finden Sie auf der Seite Ablauf der Riester-Förderung.
Für jeden Riester-Sparer wird unter einer persönlichen Zulagennummer (Details dazu auf der Seite zur Zulagennummer) eine Riester-Akte geführt und alle notwendigen Daten zur Riester-Förderung gesammelt. Wenn Sie einen Zulagenantrag stellen, kann die Zulagenstelle die notwendigen Daten auswerten und die Ihnen zustehende Zulage an den Anbieter Ihres Riester-Produktes überweisen. Dieser schreibt die eingehenden Zulagen dann Ihrem Riester-Vertrag gut.
Weitere Informationen zur Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen finden Sie auf der Internetseite der Zulagenstelle: Link zur Zulagenstelle.
Wenn Sie Beamter, Richter oder Berufssoldat sind, dann beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise für Beamte auf unserem Fondsportal24.de! Damit Sie als Beamter die Zulagen erhalten, müssen Sie eine besondere Vorgehensweise beachten.
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